BWL (Fach) / Kapitel 6 (Lektion)

Vorderseite Grundlagen - Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
Rückseite

- Dokumentationsfunktion

Der Jahresabschluss gibt eine verbindliche Auskunft über das Vermögen des Unternehmens. Die Bilanz stellt den formellen Abschluss der Buchhaltung dar.

- Gewinnermittlungsfunktion

Das Periodenergebnis der Unternehmung wird ermittelt duch Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem am Ende des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen. Das Zustandekommen des Gewinns/Verlusts wird nachgewiesen über die dem Eigenkapitalkonto vor gelagerte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

- Informationsfunktion

Selbstinformation des Kaufmanns sowie Drittinformation von interessierten Dritten (Stakeholder) als Basis für ökonomische Entscheidungen

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