Sachenrecht (Fach) / Sachenrecht - Definitionen (Lektion)

Vorderseite Unterscheide Handlungs- und Zustandsstörer!
Rückseite

Handlungsstörer ist, wer durch Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung eine Beeinträchtigung verursacht.

Zustandsstörer ist der Eigentümer oder Besitzer einer Sache, von der die Beeinträchtigung ausgeht. Diese muss zumindest mittlbar auf den Willen des Störers zurückzuführen sein.

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