Sachenrecht (Fach) / Sachenrecht - Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Was sind negative Immissionen (§ 1004)?
Rückseite
Durch negative Immissionen wird dem Grundstück Sonne, Licht, Luft oder ähnliches entzogen.
Rspr.: keine abwehrbare Beeinträchtigung gem. § 1004, allenfalls Anspruch nach § 242
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