Sachenrecht (Fach) / Sachenrecht - Definitionen (Lektion)

Vorderseite Was sind negative Immissionen (§ 1004)?
Rückseite

Durch negative Immissionen wird dem Grundstück Sonne, Licht, Luft oder ähnliches entzogen.

Rspr.: keine abwehrbare Beeinträchtigung gem. § 1004, allenfalls Anspruch nach § 242

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