Wirtschaftsfachwirt II (Fach) / Betriebliches Managment (Lektion)
- Wann Zielvereinbarungsgespräche geführt werden (z.b. inneralb einer Monatsfrist nach Fertigstellungder Jahresplanung)
- Vereinbarungspartner (z.B.direkter Vorgesetzter, evtl.auch mögliche Hinzuziehung eines Mitgliedes des Betriebsrates)
- Vorabinformationspflicht des Arbeitgebers über Unternehmensziele, um den Arbeitnehmer z.B.zwei Wochen Vorbereitungszeit zu geben.
- Schlichtungsregelungen fall Uneinigkeiten über die Zielerreichung entstehen sollte (z.B. Wer beruft den Schlichter?)
- Fälligkeitsregelung für die Prämien
- Ermittlung der Prämienhöhe (z.B. Zielerreichung unter 75 % kein Anspruch auf die Erfolgsbeteiligung)
- Etwagige Prämienkürzungen bei Fehlzeiten des Arbeitnehmers
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