GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Abzüge und Ermäßigungen
Rückseite
  • Auwendungen für Lebensführung/private Aufwendungen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn
  1. Sonderausgaben
  2. Außergewöhnliche Belastungen
  3. Freibeträge
  • Sonderausgaben und außergew. Belast. sind vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen

Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.