GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Werbungskosten
Rückseite
- Aufwendungen zu Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
- D.h. Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind
- Abziehbar von den Einnahmen (keine Steuervergünstigung, sondern Merkmal des objektiven Nettoprinzips)
- Arbeitnehmer Pauschalbetrag 920€
Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.