GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Werbungskosten
Rückseite
  • Aufwendungen zu Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
  • D.h. Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind
  • Abziehbar von den Einnahmen (keine Steuervergünstigung, sondern Merkmal des objektiven Nettoprinzips)
  • Arbeitnehmer Pauschalbetrag 920€

Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.