GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Rückseite
  • wenn Güter/Leistungen am Markt erkennbar für Dritte gegen Entgelt angeboten werden (gilt schon ab einem Kunden)

Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.