GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Personengesellschaften und ESt
Rückseite

[GbR, OHG, KG] --> Mitunternehmerschaft

  • KEINE ESt-Subjekte
  • unterliegen auch NICHT der KSt
  • Einkünfte aus Personengesellschaften werden UNMITTELBAR den Gesellschaftern zugeordnet
  • Gesellschafter = nat. Pers. --> ESt
  • Gesellschafter = jur. Pers. --> KSt

Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.