GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Überschusseinkünfte
Rückseite

Quelltheorie

  • nur "Früchte", die zu einer ständigen Einnahmequelle gehören sind steuerbar
  • Das Vermögen/"die Quelle" bleibt UNberücksichtigt
  • Wertänderungen im Vermögen OHNE Bedeutung

[Einkünfte aus nichtselbstst. Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus V&V, sonst.]

Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.