Geschichte (Fach) / Skript III (Religionsfreiheit) (Lektion)

Vorderseite Glaubenskriege und Herrscherabsolutismus als Mutterboden des Modernen Menschenrechtsgedankens
Rückseite
  • Entflechtung von Politik und Religion als Nährboden für die Ausbildung von Menschenrecht
  • Religiöse Einheitswelt gibt es nicht mehr
  • Multikonfessionelles Zusammenleben macht Toleranz Notwendig
  • Gerhard Luf:
    • Toleranz ist eine Vorstufe der Gewissensfreiheit
    • Minderheiten sollen geduldet werden aus Gründen der Staatsraison und Respekt vor der religiösen Gesinnung andersdenkender
  • Toleranz bleibt ein obrigkeitlicher Akt kann revidiert werdenkein subjektiver Anspruch
  • Toleranzgesetzgebung von Josef II ist ebenfalls revidierbar

  • Herrschersouveränität ist die Basis des Menschenrechtsdenkens
  • Ständische Einflüsse werden zurückgedrängt
  • Untertanen werden als Einzelner Wahrgenommen Untertan ist unmittelbar unterworfen
  • 18 JH Aufgeklärter Absolutismus unter MT und Josef II man spricht von Einheitlichem Untertanenverband
  • Vorläufer für die Grundrechte waren immer im Zusammenhang mit Ständen
  • va in England
    • Magna Charta von 1215 verankerte Rechte nicht mehr auf die Stände sondern auf die Bürger (Rights of Englishmen)
    • das schlug sich auch in der Petition of Rights
    • der Habeas Corpus Akte und
    • Bill of Rights nieder

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