Geschichte (Fach) / Skript III (Religionsfreiheit) (Lektion)
Vorderseite
Glaubenskriege und Herrscherabsolutismus als Mutterboden des Modernen Menschenrechtsgedankens
Rückseite
- Entflechtung von Politik und Religion als Nährboden für die Ausbildung von Menschenrecht
- Religiöse Einheitswelt gibt es nicht mehr
- Multikonfessionelles Zusammenleben macht Toleranz Notwendig
- Gerhard Luf:
- Toleranz ist eine Vorstufe der Gewissensfreiheit
- Minderheiten sollen geduldet werden aus Gründen der Staatsraison und Respekt vor der religiösen Gesinnung andersdenkender
- Toleranz bleibt ein obrigkeitlicher Akt kann revidiert werdenkein subjektiver Anspruch
- Toleranzgesetzgebung von Josef II ist ebenfalls revidierbar
- Herrschersouveränität ist die Basis des Menschenrechtsdenkens
- Ständische Einflüsse werden zurückgedrängt
- Untertanen werden als Einzelner Wahrgenommen Untertan ist unmittelbar unterworfen
- 18 JH Aufgeklärter Absolutismus unter MT und Josef II man spricht von Einheitlichem Untertanenverband
- Vorläufer für die Grundrechte waren immer im Zusammenhang mit Ständen
- va in England
- Magna Charta von 1215 verankerte Rechte nicht mehr auf die Stände sondern auf die Bürger (Rights of Englishmen)
- das schlug sich auch in der Petition of Rights
- der Habeas Corpus Akte und
- Bill of Rights nieder
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