Geschichte (Fach) / Skipt II (Lektion)
Vorderseite
Grundsätze während des Verfahrens
Rückseite
- Vermischung zwischen Zeugen und Anklagestatus
- Verdächtige Ketzer war ein Zeugeauf ihn trafen Schutzbestimmungen nicht zu
- jeder schwört am Anfang die volle Wahrheit zu sagen
- der Zeuge muss also gegen sich selbst aussagen
- der Zeuge bekommt seinen Angeklagten Status erst bei der Urteilsverkündungmit
- Einsatz der Folter war eher Ausnahme:
- Folter im MA seltener als in der Neuzeit
- anwendung war subsidiär
- nur bei widersprüchlichen Zeugenaussagen
- es durfte nur einmal gefoltert werden
- Rechte des Angeklagten waren Minimal
- Todfeinde des Angeklagten scheiden als Zeugen aus
- Namen der Zeugen und Ihre aussagen waren aber nicht bekannt
- Angeklagten traf die beweislast
- Zulassung eines Verteidigers war nicht selbstverständlich
- erst nach 3 maliger Leugnung
- Verteidiger lief der Gefahr aus selbst als Ketzer beschuldigt zu werden
Diese Karteikarte wurde von Yoms erstellt.