Geschichte (Fach) / Skipt II (Lektion)

Vorderseite Grundsätze während des Verfahrens
Rückseite
  • Vermischung zwischen Zeugen und Anklagestatus
    • Verdächtige Ketzer war ein Zeugeauf ihn trafen Schutzbestimmungen nicht zu
    • jeder schwört am Anfang die volle Wahrheit zu sagen
    • der Zeuge muss also gegen sich selbst aussagen
    • der Zeuge bekommt seinen Angeklagten Status erst bei der Urteilsverkündungmit
  • Einsatz der Folter war eher Ausnahme:
    • Folter im MA seltener als in der Neuzeit
    • anwendung war subsidiär
    • nur bei widersprüchlichen Zeugenaussagen
    • es durfte nur einmal gefoltert werden
  • Rechte des Angeklagten waren Minimal
    • Todfeinde des Angeklagten scheiden als Zeugen aus
    • Namen der Zeugen und Ihre aussagen waren aber nicht bekannt
    • Angeklagten traf die beweislast
  • Zulassung eines Verteidigers war nicht selbstverständlich
    • erst nach 3 maliger Leugnung
    • Verteidiger lief der Gefahr aus selbst als Ketzer beschuldigt zu werden

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