Geschichte (Fach) / Skipt II (Lektion)
Vorderseite
Die Rechtstellung der Juden im christlich dominierten Gebieten im MA II (Juden in England)
Rückseite
- Rechtsgewährungen und Pflichtzuschreibungen durch König Heinrich
- Uneingeschränkte freizügigkeit
- Niederlassungsfreiheit
- Warenverkehrsfreiheit
- Als Gegenleistung mussten die Juden den Herrschern Kredite gewähren die nach Belieben festgesetzt werden
- Heinrich II verbot den Juden den besitz von Waffen
- Johann ohneland legte den Juden eine Bußleistung auf
- Juden hatten allgemein keine Günstige Lage
- Papst Innozenz erließ folgende Regeln im 4 Laterankonzil 1215:
- Juden durften keine erhöhten Zinssummen nehmen
- Juden mussten besondere Zeichen anlegen um "Vermischung" zu verhindern
- Verbot der Ausführung öffentlicher Ämter
Zinsnehmen:
- Verbot der "israeliten" bei Angehörigen des Volkes Zinsen zu nehmenDas war bei Juden schon erlaubt
- Aristoteles wieß darauf hin, dass Geld des Tauschens willen erfunden worden istAus dem Geld selbst kann also kein Erwerb gezogen werden Durch den Zins vermehrt sich das Geld - das ist widernatürlich
- im Christentum wurden die Grundsätze des Judentums übernommen
- Zinsnehmen durch Christen bei Christen war verboten
- 4 Laterankonzil scheint das Zinsnehmen von Juden bei Christen aber zu erlauben:
- Contra Argumente:
- Kirchenrecht ist bei Nichtchristen nicht gültig
- Privilegien die eine Befreiung vom Verbot brachten gab es christliche Zinsnehmer waren gleich behandelt wie jüdische Zinsnehmer
Tragen besonderer kennzeichen:
- Gelber Ring und Judenhut
- maßnahmen wie im nationalsozialistischen Deutschland
Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter:
- Pest des Jahres 1348 war Auslöser für Judenverfolgung
- weniger Juden waren von der Pest betroffen als Christen
- deswegen waren Juden verdächtig
- es lag aber wohl an den Reinheitsgeboten der Juden
- im 15 JH fanden Progrome statt zB in Wien
Diese Karteikarte wurde von Yoms erstellt.