Geschichte (Fach) / Skipt II (Lektion)

Vorderseite Die Rechtstellung der Juden im christlich dominierten Gebieten im MA II (Juden in England)
Rückseite
  • Rechtsgewährungen und Pflichtzuschreibungen durch König Heinrich
    • Uneingeschränkte freizügigkeit
    • Niederlassungsfreiheit
    • Warenverkehrsfreiheit
  • Als Gegenleistung mussten die Juden den Herrschern Kredite gewähren die nach Belieben festgesetzt werden
  • Heinrich II verbot den Juden den besitz von Waffen
  • Johann ohneland legte den Juden eine Bußleistung auf
  • Juden hatten allgemein keine Günstige Lage
  • Papst Innozenz erließ folgende Regeln im 4 Laterankonzil 1215:
    • Juden durften keine erhöhten Zinssummen nehmen
    • Juden mussten besondere Zeichen anlegen um "Vermischung" zu verhindern
    • Verbot der Ausführung öffentlicher Ämter

Zinsnehmen:

  • Verbot der "israeliten" bei Angehörigen des Volkes Zinsen zu nehmenDas war bei Juden schon erlaubt
  • Aristoteles wieß darauf hin, dass Geld des Tauschens willen erfunden worden istAus dem Geld selbst kann also kein Erwerb gezogen werden Durch den Zins vermehrt sich das Geld - das ist widernatürlich
  • im Christentum wurden die Grundsätze des Judentums übernommen
    • Zinsnehmen durch Christen bei Christen war verboten
    • 4 Laterankonzil scheint das Zinsnehmen von Juden bei Christen aber zu erlauben:
      • Contra Argumente:
      • Kirchenrecht ist bei Nichtchristen nicht gültig
      • Privilegien die eine Befreiung vom Verbot brachten gab es christliche Zinsnehmer waren gleich behandelt wie jüdische Zinsnehmer

Tragen besonderer kennzeichen:

  • Gelber Ring und Judenhut
  • maßnahmen wie im nationalsozialistischen Deutschland

Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter:

  • Pest des Jahres 1348 war Auslöser für Judenverfolgung
    • weniger Juden waren von der Pest betroffen als Christen
    • deswegen waren Juden verdächtig
    • es lag aber wohl an den Reinheitsgeboten der Juden
    • im 15 JH fanden Progrome statt zB in Wien

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