Geschichte (Fach) / Skipt II (Lektion)

Vorderseite Umgang mit Häresien im christlichen Abendland im Ersten MA
Rückseite
  • 1 JT Akkusationsprozess
  • 13 JH Inquisitionsprozess (konnte Akkusationsprozess nie ganz verdrängen)

Akkusationsprozess:

  • römischrechtlich geprägt
  • Akläger ist nicht ident mit Richter
  • Ankläger (Privatmann) und hatte besondere Anforderungen bezüglich Anklagefähigkeit und Beweislast* Wo kein Kläger da kein Richter
  • Prozess war Parteienprozess
  • Ankläger trifft das Prozessrisiko* Wurde der Angeklagte freigesprochen, hatte Angkläger gefahr der Verfolgung
  • Kläger trifft das Risiko der Überführung

Inquisitionsprozess 13JH:

  • amtswegiges Verfahren
  • Verfolgung von Häretikern barg ungewissen Moment
  • Verfahrensfragen über Häretikerverfolgung war nicht geklärtFragen wie: * Wie konnte man Häresie beweisen* hatte ein Verdächtiger recht auf anhörung etc

Lynchjustiz:

  • Der Bürgermeister Lynch bekam besuch von einem BekanntenDer sohn des Bürgermeisters erstach diesen Gast der FamilieDaraufhin hängte der Bürgermeister seinen Sohn aus dem Fensterohne Bachtung irgendwelcher schriftlicher verfahrensrechtlicher Vorgaben
  • Kirchenrechtler rechtfertigten die spontane Steinigung von Häretikern durch das Volk

Gottesurteil:

  • Wasserprobe
  • 2 Bauern wurden der Häresie beschuldigt (Kinderopfer, Kannibalismus)
  • Angeklagte wurden an ein Seil gebunden und ins Wasser geworfengingen sie unter waren sie nicht automatisch unschuldigtrieben sie am Wasser war das ein indiz für die SchuldMan nahm an, dass das Wasser seit der Taufe Jesu ein Zeichen gottes ist
  • Bauern trieben wie Stöcke am Wasser
  • sie wurden in den Kerker geworfen und über den weiteren Verlauf wurde beraten
  • das Volk kam aber zuvor und stürmte den Kerker um die Bauern zu verbrennen

Diese Karteikarte wurde von Yoms erstellt.