Wirtschaftsfachwirt (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Geschäftsunfähigkeit Ausnahme
Rückseite

Ein Geschäftsunfähiger kann jedoch als Bote auftreten. Er übermittelt dann nur die Willenserklärung. Der Bertrag kommt zwischen dem Absender (Eltern) und dem Empfänger (Händler) der Willenserklärung zustande.

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