BWL (Fach) / Personalwirtschaft (Lektion)

Vorderseite Was ist gesetzlicher Wettbewerbsverbot ?
Rückseite

= Konkurrenzverbot

Der AN darf ohne einestimmung von AG:

  • kein eigenständiges Gewerbe führen
  • nicht für ein anderes Unternehmen arbeiten

Bei Verletzung dieser Regeln hat der AG Recht auf fristlose Entlassung

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