Geschichte (Fach) / Geschichte FÜM I (Lektion)
Vorderseite
Was versteht man unter Ius commune?
Rückseite
das gelehrte, gemeine Recht
Es ist entstanden durch wissenschaftliche Bearbeitung des Römischen Rechtsund Kirchlichen Rechts des SpMA
das ius commune:
- war den einzelen Rechtsordungen des Reiches + der selbstständigen Staaten übergeordnet
- es dient der Harmonisierung des Rechts
- Galt als Rechtsquelle subsidiär neben: Partikularrechten: GewohnheitsrechtStatutenLandrechte
- es galt in den habsburgischen Ländern
- und wurde von der Kodifikation des ABGB 1811 abgelöst
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