Geschichte (Fach) / Geschichte FÜM I (Lektion)

Vorderseite Was versteht man unter Ius commune?
Rückseite

das gelehrte, gemeine Recht

Es ist entstanden durch wissenschaftliche Bearbeitung des Römischen Rechtsund Kirchlichen Rechts des SpMA

das ius commune:

  • war den einzelen Rechtsordungen des Reiches + der selbstständigen Staaten übergeordnet
  • es dient der Harmonisierung des Rechts
  • Galt als Rechtsquelle subsidiär neben: Partikularrechten: GewohnheitsrechtStatutenLandrechte
  • es galt in den habsburgischen Ländern
  • und wurde von der Kodifikation des ABGB 1811 abgelöst

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