Geschichte (Fach) / Geschichte FÜM I (Lektion)

Vorderseite Vergleichen sie den Aufbau der Gaius-Institutionen mit jenem des ABGB
Rückseite

Nach den Gaius Institutionen ist der Rechtsstoff in 3 Teile gegliedert:

  1. Personen (personae)
  2. Sachen (res)körperliche (dingliche Rechte; Erbrecht) + unkörperliche Sachen (Rechte aus Vertrag; unerlaubter Handlung)
  3. Klagen (actiones)

Das ABGB ist nach dem Institutionensystem Aufgebaut. Es hat auch eine Dreiteilung:

  1. Teil: "Vom Personenrecht"
  2. Teil: "Vom Sachenrecht"
  3. Teil: "Von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte"

Formal kennt das ABGB keinen eigenen Teil zum Schuldrecht, sondern verwedet dafür den Gliederungsaspekt "persönliche Sachenrechte"

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