Geschichte (Fach) / Geschichte FÜM I (Lektion)
Vorderseite
Welche Zeitspanne umfasst das antike Römische Recht?
Rückseite
- Es beginnt theoretisch mit der Gründung Roms (Sitte der Ahnen - mos maiorum)
- Der erste große Gesetzgebungsakt sind die 12 Tafeln (Mitte 5 JH vChr)
- Antikes Römisches Recht wird nach Erlass der leges Liciniae Sextiae (ca 4 JH vChr) hauptsächlich durch das prätorische Edikt geprägt.
- In der Kaiserzeit (ab Augustus ca 27 vChr) geht die Rechtsentwicklung auf kaiserliche Organe über
- Das klassisch-antike römische Recht war in der Spätantike (ca 534 nChr) im Corpus Iuris Civilis aufgezeichnet worden
- Das Ende der Antike wird mit der Regierung Justinians angesetzt
- das Oströmische, byzantische Reich besteht aber noch bis zur Eroberung konstantinopels (15 JH nChr).
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