Geschichte (Fach) / Geschichte FÜM I (Lektion)

Vorderseite Welche Zeitspanne umfasst das antike Römische Recht?
Rückseite
  1. Es beginnt theoretisch mit der Gründung Roms (Sitte der Ahnen - mos maiorum)
  2. Der erste große Gesetzgebungsakt sind die 12 Tafeln (Mitte 5 JH vChr)
  3. Antikes Römisches Recht wird nach Erlass der leges Liciniae Sextiae (ca 4 JH vChr) hauptsächlich durch das prätorische Edikt geprägt.
  4. In der Kaiserzeit (ab Augustus ca 27 vChr) geht die Rechtsentwicklung auf kaiserliche Organe über
  5. Das klassisch-antike römische Recht war in der Spätantike (ca 534 nChr) im Corpus Iuris Civilis aufgezeichnet worden
  6. Das Ende der Antike wird mit der Regierung Justinians angesetzt
  7. das Oströmische, byzantische Reich besteht aber noch bis zur Eroberung konstantinopels (15 JH nChr).

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