Geschichte (Fach) / Geschichte FÜM I (Lektion)

Vorderseite Erklären sie die Begriffe a)ius publicum b)ius privatum c)ius divinum (fas) d)ius cogens e) ius dispositivum
Rückseite

a) ius publicum

  • öffentliches Recht: Ordnung des Staates
  • betrifft Aufbau des Staates und hoheitliches Staatshandeln
  • manchmal auch im Sinn von zwingendem Recht (ius cogens)
  • kann nicht geändert werden

b)ius privatum

  • dient dem Einzelnen (Interessen des Einzelnen)
  • das Recht nach dem die Bürger im Rechtsverkehr leben
  • entspricht dem heutigen bürgerlichen Recht (allg. Privatrecht)

c)ius divinum (fas)

  • Regelt den umgang des römischen Staats mit seinen Göttern
  • regelt den Umgang mit RES EXTRA COMMERCIUM (Sachen die den Göttern dienen) + religiöse Opferschriften

d)ius cogens

  • zwingendes Recht
  • bindet auch die Parteien im Privatrecht (haftung für dolus kann nicht ausgeschlossen werden)
  • verstoß gegen ius cogens - Sanktionen

e) ius dispositivum

  • kann durch Vereinbarung abgeändert werden (dispositives Recht)
  • gibt es vor allem im Vertragsrecht

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