Geschichte (Fach) / Geschichte FÜM I (Lektion)
Vorderseite
Erklären sie die Begriffe
a)ius publicum
b)ius privatum
c)ius divinum (fas)
d)ius cogens
e) ius dispositivum
Rückseite
a) ius publicum
- öffentliches Recht: Ordnung des Staates
- betrifft Aufbau des Staates und hoheitliches Staatshandeln
- manchmal auch im Sinn von zwingendem Recht (ius cogens)
- kann nicht geändert werden
b)ius privatum
- dient dem Einzelnen (Interessen des Einzelnen)
- das Recht nach dem die Bürger im Rechtsverkehr leben
- entspricht dem heutigen bürgerlichen Recht (allg. Privatrecht)
c)ius divinum (fas)
- Regelt den umgang des römischen Staats mit seinen Göttern
- regelt den Umgang mit RES EXTRA COMMERCIUM (Sachen die den Göttern dienen) + religiöse Opferschriften
d)ius cogens
- zwingendes Recht
- bindet auch die Parteien im Privatrecht (haftung für dolus kann nicht ausgeschlossen werden)
- verstoß gegen ius cogens - Sanktionen
e) ius dispositivum
- kann durch Vereinbarung abgeändert werden (dispositives Recht)
- gibt es vor allem im Vertragsrecht
Diese Karteikarte wurde von Yoms erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: