Geschichte (Fach) / Geschichte FÜM I (Lektion)

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Vorderseite Wie unterscheiden sich die Rechtsschichten a) ius civile - ius gentium b) ius civile - ius honorarium
Rückseite

a) ius civile - ius gentium

Unterscheidung nach dem personalen Geltungsbereich:

ius civile

  • das Recht nach dem die Römischen Bürger leben (cives Romani)
  • erst stark formgebundene Rechtsgeschäfte (zB mancipatio, in iure cessio)

ius gentium

  • das Recht das den Rechtsverkehr zwischen römischen Bürgern und Fremden regelt
  • gilt auch nur zwischen Fremden (peregrini)
  • Formfrei (zB traditio)

b) ius civile - ius honorarium

Unterscheidung nach der Entstehungsweise des Rechts

ius civile

  • althergebrachtes, ungeschriebenes Recht
  • vereinzelt durch Gesetzgebung geschaffenes Recht

ius honorarium

  • Amtsrecht
  • durch Edikte der Jurisdiktions-Magistraten geschaffen
  • dient der Durchführung des ius civile durch prozessuale Behelfe zur Rechtsdurchsetzung
  • ergänzt und korrigiert es außerdem (Klage und Einredemöglichkeiten)

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