Geschichte (Fach) / Geschichte FÜM I (Lektion)
Vorderseite
Wie unterscheiden sich die Rechtsschichten
a) ius civile - ius gentium
b) ius civile - ius honorarium
Rückseite
a) ius civile - ius gentium
Unterscheidung nach dem personalen Geltungsbereich:
ius civile
- das Recht nach dem die Römischen Bürger leben (cives Romani)
- erst stark formgebundene Rechtsgeschäfte (zB mancipatio, in iure cessio)
ius gentium
- das Recht das den Rechtsverkehr zwischen römischen Bürgern und Fremden regelt
- gilt auch nur zwischen Fremden (peregrini)
- Formfrei (zB traditio)
b) ius civile - ius honorarium
Unterscheidung nach der Entstehungsweise des Rechts
ius civile
- althergebrachtes, ungeschriebenes Recht
- vereinzelt durch Gesetzgebung geschaffenes Recht
ius honorarium
- Amtsrecht
- durch Edikte der Jurisdiktions-Magistraten geschaffen
- dient der Durchführung des ius civile durch prozessuale Behelfe zur Rechtsdurchsetzung
- ergänzt und korrigiert es außerdem (Klage und Einredemöglichkeiten)
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