BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Was sagt das Börsegesetz bezüglich der Aufstellung von Jahresfinanzberichten?
Rückseite

Ein Emittent hat seinen Jahresfinanzbericht spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu veröffentlichen und dafür sorge zu tragen, dass er 5 Jahre öffentlich zugänglich bleibt. Der Jahresfinanzbericht umfasst: den geprüften Jahresabschluss, den Lagebericht und eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter wo diese erklären, dass der Jahresabschluss ihres Wissens eine möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage liefert. Ist der Emittent verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen, so hat der geprüfte Bericht den Einzelabschluss als auch den Konzernabschluss zu umfassen.

Diese Karteikarte wurde von CitizenKane erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: