BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Was versteht man unter Vorlagepflicht bzw. unter Auskunftspflicht?
Rückseite

Die gesetzlichen Vertreter haben den Abschlussprüfer den Lagebericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen.

Der Jahresabschlussprüfer kann von den gesetzlichen Vertretern alle Aufklärungen und Nachweise fordern. Er hat diese Rechte auch schon vor der Aufstellung des Jahresabschlusses.

Soweit der Jahresabschlussprüfer dies für notwendig erachtet, so hat er diese Rechte auch gegenüber Tochter und Mutterunternehmen.

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