BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)
Börsennotierte Unternehmen
Versicherungen
Kreditinstitute
Auswahl des Abschlussprüfers:
Empfehlung des Prüfungsausschus
Vorschlag des Aufsichtrates
Beschlussfassung in der Hauptversammlung
Vertragsabschluss durch Aufsichtrat
Keine Leistungen die Befangenheits oder Ausschlussgründe nach UGB darstellen.
Falls andere Leistung als Prüfungsleistung erbracht werden, so müssen diese durch den Prüfungsausschuss vorab genehmigt werden.
Nicht Prüfungsleistungen dürfen Betrag in Höhe von 70% des Durchschnithonorars der letzten 3 Jahre nicht übersteigen.
Prüfungsausschuss ist verpflichtend für PIES einzurichten: Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Überwachung der Abschlussprüfung. Prüfung und Überwachung der Unabhänigkeit des Abschlussprüfers.
Höchstlaufzeit 10 Jahre
Falls Joint Audit dann maximal 24 Jahre
Cooling Off Periode 4 Jahre
Vorauswahl des Abschlussprüfers unter Bedachtnahme auf dieAngemessenheit des Honorars und Abgabe einer Empfehlung anden Aufsichtsrat
Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfungan den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfungzur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat,sowie die diesbezügliche Rolle des Prüfungsausschusses
Prüfung des Jahres-/Konzernabschlusses und – Lageberichtes,des Gewinnverteilungsvorschlags, des (konsolidierten) CGBerichts sowie Berichterstattung über die Prüfungsergebnisse anden Aufsichtsrat
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