BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Wie hat der Abschlussprüfer mit Urteilen von Dritten umzugehen?
Rückseite

Gewinnt immer mehr an Bedeutung aufgrund der zunehmenden Komplexität der Rechnungslegung. Zuarbeiten ändern nichts an der vollen Verantwortung des Abschlussprüfers für das abzugebende Urteil.

Arbeit von Sachbearbeiter: Berufliche Kompetenz und Objektivität prüfen, kritische Würdigung der Ergebnisse für eigene Prüfung, Urteil muss selber gebildet werden.

Arbeit von anderen Prüfern: Verständnisse über Teilbereiche erlangen, Gesamtverantwortung, koordinierte Vorgehensweise

Arbeit von der internen Revision: kein Ersatz für eigene Prüfungshandlungen, Möglichkeit die Prüfungshandlungen einzuschränken

Gemeinschaftsprüfungen: Prüfungen bei denen mehrere Wirtschaftsprüfer zum Abschlussprüfer der Gesellschaft beautragt werden. Prüfungsgebiete werden unter den Gemeinschaftsprüfern aufgeteilt, aber jeder Prüfer muss selber sein Urteil bilden

Jeder Prüfer ist für das Ergebnis der Prüfung selbst verantwortlich

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