BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Wie geht der Prüfer mit Ereignissen, die sich am bzw. nach dem Bilanzstichtag ereignet haben?
Rückseite

Prüfer muss die Effekte von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag auf und den Bestätigungsbericht beachten. Man unterscheidet zwischen Ereignissen, die bereits am Bilanzstichtag (wertaufhellend) bzw. nach den Bilanzstichtag (wertbegründend) vorlagen.

Ereignisse, die bis zum Datum des Bestätigungsvermerks eingetreten sind: Prüfer muss Prüfungsnachweise erbringen, dass alle Ereignisse ermittelt wurden, die bis zum Datum des Bestätigungsvermerk eingetreten sind und eine Änderung des Abschlusses erforderlich machen.

Nach Datierung des Bestätigungsvermerks: Keine Verpflichtung weitere Prüfungshandlungen vorzunehmen. Werden ihm jedoch Ereignisse bekannt, die den Jahresabschluss verändern könnten, so muss er beurteilen ob der Abschluss geändert werden muss. Wenn der Prüfer der Meinung ist, dass der Abschluss geändert werden muss, und das Unternhemen den Abschluss nicht ändert, so hat der Prüfer ein eingeschränktes oder negatives Prüfungsurteil abzugeben. Weiterhin Informationspflicht des Managements gegenüber des Prüfers ob Ereignisse eingetreten sind, die sich auf den Jahresabschluss auswirken.

Nach Veröffentilichung des Jahresabschluss: Sollte der Prüfer nach der Veröffentlichung des Jahresabschluss von einer Tatsache erfahren, die ihn dazu bewegt hätte ein anderes Prüfungsurteil zu geben, so muss er sich mit der Unternehmensleitung beraten und beurteilen ob der Abschluss geändert werden muss.

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