BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Kann der Abschlussprüfer das Mandant auch niederlegen?
Rückseite

Der Abschlussprüfer kann den Auftrag nur aus wichtigen Grund kündigen. Als wichtige Grund gelten nicht Meinungsverschiedenheiten. Kündigung bedarf Schriftform und ist zu begründen. Die zu prüfende Gesellschaft kann den Vertrag nicht kündigen. Der Abschlussprüfer muss über das Ergebnis seiner bisherigen Prüfung berichten.

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