BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Welche Rechtsfolgen bei unterlassener Unternehmensrechtlicher Pflichtprüfungen?
Rückseite

Einzelabschluss: Der Jahresabschluss kann nicht festgestellt werden, wenn keine Prüfung erfolgt hat und wird als nichtig erklärt. In weiterer Folge wird Zwangsgeld verlangt. Des weiteren ist keine direkte Ausschüttung möglich.

Konzernabschluss: Es wird Zwangsgeld eingehoben. Keine direkten Ausschüttungsfolgen, aber Kapitalmarktsanktionen

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