BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)
Vorderseite
Welche Rechtsfolgen bei unterlassener Unternehmensrechtlicher Pflichtprüfungen?
Rückseite
Einzelabschluss: Der Jahresabschluss kann nicht festgestellt werden, wenn keine Prüfung erfolgt hat und wird als nichtig erklärt. In weiterer Folge wird Zwangsgeld verlangt. Des weiteren ist keine direkte Ausschüttung möglich.
Konzernabschluss: Es wird Zwangsgeld eingehoben. Keine direkten Ausschüttungsfolgen, aber Kapitalmarktsanktionen
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