Einzelhandel (Fach) / Schriftverkehr (Lektion)

Vorderseite Wann ist ein Angebot unverbindlich (freibleibend)?
Rückseite

Wenn sich der Verkäufer nicht oder nur teilweise an die von ihm angegebenen Bedinungen binden, kann er das durch so genannte Freizeichnungskauseln ausdrücken.

Beispiele für Freizeichnungsklauseln sind:

• "Solange der Vorrat reicht"

• "Ich biete Ihnen freibleibemd an"

• "Preisänderung vorbehalten" etc.

Diese Karteikarte wurde von thementholist erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: