Einkommensteuer (Fach) / ESt (Lektion)

Vorderseite Betriebsveräußerung gg. wiederkehrende Leistungen (Leibrente) & festes Entgelt
Rückseite

weiterhin Wahlrecht

bei Zuflussbesteuerung: wenn:

- Barpreis > KapKto + Veräu.kosten = Sofortbesteuerung § 16 EStG, dabei FB § 16 IV EStG nur unter Berücksichtigung Barwert der Leibrente (vgl. H 16 XI (Freibetrag) EStH)

- Barpreis < KapKto + Veräu.kosten = Restbetrag ist Volumen für stfreie Kapumschichtung

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