Einkommensteuer (Fach) / ESt (Lektion)
Vorderseite
Vorfälligkeitsentschädigung
zu zahlen, weil iRd Betriebsveräußerung betriebl Kredit vorzeitig abgelöst wird
Rückseite
= Veräußerungskosten, wenn Veräußerungserlös zur Tilgung der Schulden ausreicht
H 16 XII (Vorfälligkeitsentschädigung) EStH
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