Einkommensteuer (Fach) / ESt (Lektion)

Vorderseite Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, weil iRd Betriebsveräußerung betriebl Kredit vorzeitig abgelöst wird
Rückseite

= Veräußerungskosten, wenn Veräußerungserlös zur Tilgung der Schulden ausreicht

H 16 XII (Vorfälligkeitsentschädigung) EStH

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