Einkommensteuer (Fach) / ESt (Lektion)
Vorderseite
BAS
unentgeltliche / teilentgeltlich Überlassung der wesentl Betriebsgrundlage
Folge im Besitz-UN
Rückseite
unentgeltliche Überlassung:
mit dem WG zusammenhängeden Aufwendunge sind nur zu 60% abziehbar, § 3c II EStG
teilentgeltiche Überlassung:
Aufwendungen sind entsprechend der Quote der Entgeltlichkeit voll abziehbar, für den unentgeltlichen Teil gem § 3c II EStG nur zu 60%
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