Einkommensteuer (Fach) / ESt (Lektion)

Vorderseite BAS unentgeltliche / teilentgeltlich Überlassung der wesentl Betriebsgrundlage Folge im Besitz-UN
Rückseite

unentgeltliche Überlassung:

mit dem WG zusammenhängeden Aufwendunge sind nur zu 60% abziehbar, § 3c II EStG

teilentgeltiche Überlassung:

Aufwendungen sind entsprechend der Quote der Entgeltlichkeit voll abziehbar, für den unentgeltlichen Teil gem § 3c II EStG nur zu 60%

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