Einkommensteuer (Fach) / ESt (Lektion)
Vorderseite
BAS
Besonderheiten
GbR als BesitzUN
Rückseite
§ 709 BGB grds. Einstimmigkeitsabrede/-prinzip
--> ist an Besitz-GbR neben mehrheitl an BetriebsUN beteiligter Person(gruppe) ein weiterer Gesellschafter (Nur-Besitz-Gesell) beteiligt:
grds mangels personeller Verflechtung (keine Beherrschung) keine BAS
aber:
wird jedoch GF der GbR ausschließlich von Personen wahrgenommen, die die Geschäfte des tägl Lebens in beiden Gesellschaften beherrschen, ist eine Beherrschungsidentität gegeben (denn die übrigen Gesell können dem GF die Geschäftsführung nur durch einstimmigen Beschluss und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes entziehen;
--> GF beherrscht GbR --> BAS liegt vor
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