1.1Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege (Fach) / 1.1.1Alter, Gesundheit, Krankheit, Behinderung u. Pflegebedürftigkeit (Lektion)

Vorderseite H9/Definition von Behinderung nach § SGB IX S10
Rückseite

Menschen sind behindert , wenn ihre körperliche Funktion , geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr als 6 Monate von dem für das Leben typischen Zustand abweichend und daher ihre Teilahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Sie sind von Behinderung bedroht wenn die Behinderung zu erwarten ist.

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