BWL (Fach) / Wichtiges (Lektion)
Eigenfinanzierung: bedeutet, dass dem Unternehmen durch die Eigentümer zusätzliches Eigenkapital zugeführt wird.
Fremdfinanzierung: bedeutet, dass dem Unternehmen zusätzliches Fremdkapital zugeführt wird.
Kategorie: | Eigenkapital: | Fremdkapital:
Rechtsverhältnis | Beteiligungsverhältnis | Schuldverhältnis
Haftung | Je nach Rechtsform | keine Haftung
Eigentumsrecht | Anteil am Liquidationserlös | Rückzahlungsanspruch
Entgelt | Anteil am Gewinn/ Verlust | Zinsanspruch
Mitbestimmung | Mitbestimmungsrecht | Kein Mitbestimmungsrecht
Verfügbarkeit | Zeitlich unbestimmt | Zeitlich begrenzt (Laufzeit)
Volumen | Begrenzung durch finanzielle Kapazität | Begrenzung durch | und Bereitschaft der Gesellschafter | Sicherheiten von | Gesellschaft/ -er
Interesse | Erhalt des Unternehmens und | Erhalt des Anspruchs/der | Steigerung des Unternehmenswertes | Sicherheiten
Liquidität | Keine regelmäßigen Zahlungen an | Zins und Tilgung nach | Gesellschafter garantiert | Vertrag
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