Geschichte (Fach) / VL 12 Kirche und Reform (Lektion)

Vorderseite Rechtssprechung der Kirche
Rückseite

Bis zum 12. Jahrhundert wurde diese kirchliche Rechtsprechung unsystematisch und ohne zentrale Steuerung betrieben: Die Bischöfe hielten in ihren Diözesen Gericht, sie trafen sich auf Synoden ihrer Kirchenprovinzen oder auf mehr oder weniger die Gesamtkirche umfassen- den Konzilien, um gemeinsame Richtlinien festzulegen. Diese Synodalstatuten bildeten mit ihren einzelnen Abschnitten, den canones (darum: „Kanonistik“) die Grundlage des kirchli- chen Rechts. Oft wurden canones einzelner Synoden schulbildend für weite Kreise der Kir- che, sie wurden abgeschrieben und weitergereicht. Andererseits kam es in vielen Fragen zu völlig unterschiedlichen Entscheidungen, so dass die Rechtsprechung der Kirche immer mehr Widersprüche entwickelte. Zumindest in den ersten fünf bis sechs Jahrhunderten des Mittelal- ters fehlte auch schlicht eine durchsetzungsfähige zentrale Instanz, die dieses Durcheinander hätte ordnen können

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