Geschichte (Fach) / VL 12 Kirche und Reform (Lektion)

Vorderseite privilegium fori
Rückseite

Vor allem aber waren mit den kirchlichen Institutionen in der Stadt umfangrei- che rechtliche Sonderräume entstanden: Die Kirche, der Klerus und alle ihre Familiaren unter- lagen allein der kirchlichen Rechtsprechung, bildeten also große „Immunitäten“, in denen die weltliche Obrigkeit nichts zu sagen hatte. Man kann diese Immunitäten in vielen Städten heu- te noch an den Straßennamen ablesen, „Domfreiheit“ etwa o.ä. Und auch der Klerus, also das Personal der Kirche, hatte eine Sonderstellung: Alle Geweihten waren vom Kriegsdienst be- freit, sie mussten keine Steuern und Abgaben zahlen und genossen das „privilegium fori“, durften also nicht vor ein weltliches Gericht gestellt werden.

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