BWL (Fach) / Unternehmensfinanzierung (Lektion)
Nennwertaktie: eine Aktie entspricht einen Geldbetrag. Summe dieser Werte ergeben Grundkapital.
Stückaktie: weiße keinen Nennbetrag aus, durch die Division des Grundkapitals an der Aktienanzahl lässt sich ein Geldbetrag errechnen.
Namensaktie: Name des Aktionärs wird in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
Inhaberaktie: Die Gesellschaft kennt den Aktionär nicht
Stammaktie: gewährt Stimmrecht in der Hauptversammlung
Vorzugsaktien: Aktionär hat kein Stimmrecht, dafür höhere Dividende als Stammaktie.
Mehrstimmaktie: International möglich, aber in Österreich und Deutschladn verboten. Aktionär besitzt mehrere Stimmen.
Höchstimmrecht: In Österreich möglich in Deutschland nicht. Keinen Aktionär wird das Überschreiten von 20 % der maximal stimmberechtigten Aktien erlaubt.
Leichte Aktien: geringer Kurs pro Aktie
Schwere Aktien: hoher Kurs pro Aktie
Tracking Stocks:
Partizipationsscheine: Stimmrechtslos, Die Gesellschaft schützt sich somit vor unerwünschten Einflüssen, Sonderform von Genussscheinen
American Depository Receipts: Wenn man als US Amerikaner einen nicht amerikanischen Titel an einer US Börse kauft, dann erwirbt man ein ADRs. ADRs sollen europäischen Unternehmen den Marktzugang zu fremden Börsen ermöglichen.
Unsponsored-ADR-Programm: Depotbanken emitieren ohne Beteiligung des Emittenten ein solches Programm
Sponsered-ADR-Programm: (Regelfall) Geschieht auf Betreiben des Emittenten augrund eines Depotvertrages
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