Allgemeine Psychologie (Fach) / Prüfungsstoff (Lektion)
Gegenständlichkeit:
• gegenständliche Präsentation -> werden erworben bzw. sind Entwicklungsergebnis • Exterorezeptoren = Sinnesorgane der Körperoberfläche (sehen, tasten, ...) Außenwahrnehmung/ zur Aufnahme äußerer Reize/ Umgebung • Interorezeptoren (Propriorezeptoren) = haben nur Empfindungsqualität, aber keine Abbildqualität hat keine gegenständliche Qualität (z.B. Muskelbewegungen, Muskeltonus, -spannung, Lage im Raum, …)
o Quelle der Eindrücke ist nicht lokalisierbar o sind nicht so wichtig für Wahrnehmung bzw. Abbild der Gegenständlichkeit
Modalitätsabhängigkeit:
• wenn Informationen aus verschiedenen Sinnesmodalitäten aufgenommen werden, werden sie in die Sinnesmodalität (z.B. visuell) aufgenommen/ vereint, die dafür am wichtigsten ist• Beispiele: o a) man spürt Glätte des Bodens, aber nicht die Muskeln, die beteiligt sind o b) tasten und sehen unter der/ durch die Lupe o c) man lokalisiert Schall dort, wo er herkommt (z.B. Lautsprecher) • es werden nicht proximale Reizmuster in den Rezeptoren, sondern distale Reize (außen, Objekte) wahrgenommen
Störungen: (Beispiele):
• 1) visuelle Agnosie: Wahrnehmung distaler Reize + Weiterleitung an ZNS ohne weitere Verarbeitung z.B Verletzung des Okzipitallappens im Großhirn (occiptal lope) beeinträchtigt ZNS und führt zum Ausfall der gegenständlichen Wahrnehmung o hell und dunkel kann unterschieden werden, aber Gegenstände (Objekte, Personen, …) können nicht wahrgenommen werden o auch „Seelenblindheit“ (absolute Erkenntnisfähigkeit) • 2) Alexie (Leseblindheit/ Wortblindheit): Lesefähigkeit (z.B. nach Unfall/ Verletzung) geht verloren, aber Buchstaben können noch gemalt werden • 3.) Toxische (Be-)Schädigungen (Narkose): gegenständliche Wahrnehmung ist als erstes gestört („fällt aus“) + kommt als letztes wieder; dann die Sinneswahrnehmung o gegenständliche Wahrnehmung ist eine getrennt störbare Leistung der Exterorezeptoren
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