Psychologie (Fach) / 2) Rahmenbedingungen (Repetitorium 3. Auf. (2017)) (Lektion)

Vorderseite Was ist hinsichtlich der Offenbarungspflicht gegenüber Eltern eines in Behandlung befindlichen Jugendlichen im Alter von fast 14 Jahren zu beachten?
Rückseite

ab 14 LJ.: man geht von einsetzender Selbstbestimmung aus, gewisse Teile des Selbstbestimmungsrechts können von Jugendlichen selbst und unabhängig von Eltern wahrgenommen werden

Schweigepflicht: mit 14. Lebensjahr liegt notwendige Urteils- und Einsichtsfähigkeit vor --> Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder 3.Personen nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der Jugendlichen zulässig

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