Psychologie (Fach) / 2) Rahmenbedingungen (Repetitorium 3. Auf. (2017)) (Lektion)

Vorderseite Was regelt der Abschnitt Approbation im Artikel 1 des PsychThG? Wann kann eine Approbation entzogen werden?
Rückseite

a)

Voraussetzungen

PP: Diplom in Psychologie

KJP: abgeschlossenes Studium in (Sozial-)Pädagogik

+ erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung (Vollzeit 3, Teilzeit 5 Jahre) an staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut mit staatlicher Prüfung

b)

+kann entzogen/ nicht erteilt werden, wenn Antragsteller sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich Unwürdigkeit/ Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergeben kann jemand wegen körperlicher Gebrechen oder Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte ungeeignet erscheint jemand wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufs unfähig oder ungeeignet erscheint bei eingeleiteten Strafverfahren, wenn sich Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit des Therapeuten ergeben kann

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