Psychologie (Fach) / 2) Rahmenbedingungen (Repetitorium 3. Auf. (2017)) (Lektion)

Vorderseite Was regelt der Abschnitt Berufsausübung im Artikel 1 des PsychThG?
Rückseite

Voraussetzung für Ausübung heilkundlicher Psychotherapie als PP oder KJP: Approbation

Berufsbezeichnung darf nur von jm. geführt werden, der staatliche Prüfung bestanden hat Titelschutz -> Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt

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