Klinische Psychologie (Fach) / Grundmodulprüfung (Lektion)

Vorderseite Welche Berufspflichten gibt es im Sinne des PG 2013? Nennen Sie 5 Punkte und erläutern Sie diese.
Rückseite

1. Persönliche und unmittelbare Berufsausübung:

o Verpflichtet Beruf persönlich und unmittelbar auszuüben. Allenfalls in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen ihrer / anderer Wissenschaft

o Hilfspersonen nur unter Aufsicht / Anleitung --> z.B. für Diagnostik.

2. Verschwiegenheitspflicht:

o Gilt für KP & Hilfspersonen

o Bezieht sich auf alle Geheimnisse die im Rahmen der Berufsausübung bekannt werden

o Geheimnis = nur dem Geheimnisträger bekannt & berechtigtes Interesse an Geheimhaltung

o Nicht in Befund / Gutachten!

o Entbindung der Verschwiegenheit: Patient einsichts- und urteilsfähig!

o Verletzung der Verschwiegenheit: Notstandssituation: unmittelbar drohender bedeutender Nachteil

3. Pflicht der Zustimmung des Behandelten (bzw. gesetzlichem Vertreter)

o Verbot der eigenmächtigen Behandlung / Zwangsbehandlung

o Freiwilligkeit bez. Umstand der Behandlung sowie Methoden

4. Pflicht zur Erteilung von Auskünften / Dokumentationspflicht

o Handschriftliche Aufzeichnungen, Computerausdrucke oder rein elektronisch

o Lesbarkeit muss gewährleistet sein

o 10 Jahre für patientenbez. Dokumentation

o 7 Jahre für steuerlich relevante Dokumentation

o 30 Jahre Dokumentation in der KA

5. Fortbildungsverpflichtung:

o 150 Einheiten / 5 Jahren

o Nachweis auf Aufforderung des Ministeriums

o Inhalte: Bezug zur Tätigkeit

o Vortrag, Seminar, Workshop, Symposium, Kurs, Tagung, fachspez. Publikation, Supervision, Intervision

6. Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Erk. der Wiss.

o Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse

o Fortbildung, um auf neuestem Stand der wiss. Entwicklung zu bleiben

Diese Karteikarte wurde von Macholocke erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: