Großhandel (Fach) / Großhandelsgeschäfte (Lektion)

Vorderseite Ermittlung des zu verst. Einkommens: Die Lohnsteuer
Rückseite

- keine eigenständige Steuer, sondern

Erhebungsform der Einkommenssteuer

- bei Einkommen aus Nicht-Selbständiger Arbeit

- wird im Abzugsverfahren erhoben

(AG behält Abzüge ein)

- Überw. Bis zum 10. Folgemonats

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