Marketing (Fach) / Marketing (Lektion)

Vorderseite Ausschließlichkeitsbindung
Rückseite

Vertragsklausel, die Händler oder Lieferanten in der Wahl der Geschäftspartner einengt. Bei Alleinvertriebsverträgen werden Handelsunternehmen bestimmte Gebiete (Gebietsschutz) oder Kundengruppen (Kundenschutz) vorbehalten. Eine Bezugsbindung zwingt einen Hädnler, ein bestimmtes Produkt bei einem vorgeschriebenen Lieferanten zu beziehen (Konkurrenzausschluss)

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