Wirtschaft- und Privatrecht (Fach) / Marl: BGB Allgemeiner Teil (Lektion)
Vorderseite
Kann eine arglistige Täuschung auch durch Unterlassen begangen werden?
Rückseite
Falls hinsichtlich der verschwiegenen Tatsache eine Aufklärungspflicht (z.B. aus § 242 BGB „Treu und Glauben“) besteht, kann die Täuschung auch durch Unterlassen begangen werden.
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