Wirtschaft- und Privatrecht (Fach) / Marl: BGB Allgemeiner Teil (Lektion)

Vorderseite Kann eine arglistige Täuschung auch durch Unterlassen begangen werden?
Rückseite

Falls hinsichtlich der verschwiegenen Tatsache eine Aufklärungspflicht (z.B. aus § 242 BGB „Treu und Glauben“) besteht, kann die Täuschung auch durch Unterlassen begangen werden.

Diese Karteikarte wurde von ES1 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: