BWL (Fach) / Steuern (Lektion)

Vorderseite Wer ist buchführungspflichtig im Sinne des §125 BAO?
Rückseite

(1) Soweit sich eine Verpflichtung zur Buchführung nicht schon aus § 124 ergibt, sind Unternehmer für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 31),a)dessen Umsatz in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren jeweils 550 000 Euro überstiegen hat, oderb)dessen Wert zum 1. Jänner eines Jahres 150 000 Euro überstiegen hat,

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