BWL (Fach) / Steuern (Lektion)

Vorderseite • Was ist unter Dienstgeberbeitrag, was unter Dienstgeberzuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu verstehen?
Rückseite

Der DB und DZ dienen zum Ausgleich der Familienbeihilfe; er wird vom Dienstgeber geleistet; Beitragsgrundlage sind die Summe der Arbeitslöhne; der Steuersatz beträgt 4,5 % und ist monatlich selbst abzuführen bzw zwischen 0,36 und 0,44 Prozent für den DZ.

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