BWL (Fach) / Steuern (Lektion)

Vorderseite Was ist unter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu verstehen?
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Der Begriff Vorteil aus dem DV ist weit auszulegen und umfasst alle Einnahmen und geldwerten Vorteile, die dem AN im Rahmen eines DV zufließen. Entscheidend ist, dass der dem AN gewährte Vorteil durch das DV veranlasst ist, also Frucht seiner Arbeitsleistung ist.

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