BWL (Fach) / Steuern (Lektion)

Vorderseite Worin unterscheiden sich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit?
Rückseite

Die Einkünfte freiberuflicher Tätigkeit setzen voraus, dass die Tätigkeit persönlich durch Ausnützung spezieller höchstpersönlicher Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird. Z.B. Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit, Ziviltechniker, Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater, Bildberichterstatter, Journalisten und Dolmetscher.

Die Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit beziehen sich auf die Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit z.B. Hausverwalter, Aufsichtsradmitglied, sowie die Gehälter und sonstigen Vergütungen, die wesentlich beteiligte Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft( Anteil> als 25% am Grund oder EStG) aufweisende Beschäftigung erhalten.

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