BWL (Fach) / Steuern (Lektion)

Vorderseite Welche Einkunftsarten werden als Haupt-, welche als Nebeneinkunftsarten bezeichnet?
Rückseite

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Haupteinkunftsarten:

o Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG) o Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) o Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) o Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG)

Nebeneinkunftsarten: o 5.o Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG)o 6.o Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG)o 7.o sonstige Einkünfte im Sinne des (§ 29 EStG)

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